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Die Hausordnung

Der Schulerhalter (Gemeinde Lang) hat die Zentralgarderobe auch als Warteraum für unsere Fahrschüler/innen vorgesehen und lässt sie um 7.00 Uhr aufsperren.

Im Schulhof und in der Zentralgarderobe gibt es eine Aufsicht. Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen beginnt  um 7.45 Uhr im Schultrakt und endet mit der Entlassung der Schüler/innen beim Eingang der Zentralgarderobe. 

Das Laufen im Schulgebäude ist verboten.

 

Garderobenordnung:

Überkleider und Schuhe sind in der Garderobe auszuziehen. Schuhe und Hausschuhe sind auf die Fußraster zu stellen. Das Tragen von Hausschuhen ist Pflicht. Wertgegenstände und Geld dürfen nicht in der Garderobe zurückgelassen werden. Das Tragen von Kopfbedeckungen in den Klassen ist nicht erlaubt. 

 

Höflichkeit und Respekt:

Jede/r Schüler/in soll sich gegenüber den Lehrern/innen und Aufsichtspersonen höflich und respektvoll verhalten, er/sie soll ebenso seinen/ihren Mitschülern/Mitschülerinnen gegenüber höflich und hilfsbereit sein. Jede/r Erwachsene soll bei der ersten Begegnung am Tag gegrüßt werden. 

Sauberkeit:

Im Schulgebäude ist für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu werfen. Kaugummikauen ist verboten. Mutwillige Verschmutzungen und Beschädigungen werden geahndet (Schadenersatz).

 

Pausenordnung:

Während der kleinen Pausen bleiben die Kinder in den Klassenräumen, die nur für das Aufsuchen des WCs verlassen werden dürfen. Während des Essens und Trinkens hat sich der /die Schüler/in auf seinem/ihrem Platz aufzuhalten.

Die große Pause wird in der Regel im Schulhof/Sportplatz verbracht.

 

Ordnung in den Klassen:

Jede/r Schüler/in ist für Ordnung und Sauberkeit auf seinem/ihrem Platz verantwortlich. Bankfächer in den Klassen sollen regelmäßig kontrolliert werden.

 

Telefonieren in der Schule:

Die Verwendung von Handys ist nicht gestattet – daher dürfen sie auch nicht eingeschaltet sein. In dringenden Fällen steht das Telefon der Direktion zur Verfügung.

Das Verlassen des Schulgebäudes oder des Schulgeländes während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen ist strengstens verboten. In berechtigten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) ist vorher immer der/die Klassenlehrer/in zu informieren. Das Kind darf dann nur von einem Erwachsenen in der Schule abgeholt werden.

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